Zeitungsabos richtig kündigen – so geht’s!
Dass Verbraucher Abos für Magazine, Zeitschriften oder Zeitungen abschließen, stellt keine Seltenheit war. Immer wieder werden derartige Abos aber auch ungewollt abgeschlossen. Verbrauchern werden derartige Angebote immer wieder aufgedrängt, sodass sie oftmals ihre Unterschrift auf den Vertrag setzen, obwohl sie das Abo gar nicht wollen. Kein Wunder, dass schon nach der Unterfertigung des Vertrages an die Kündigung gedacht wird. Doch oftmals ist es gar nicht so einfach, dass das ungewollte Abo gekündigt wird. Wer professionelle Unterstützung möchte, sollte sich die Dienste von sepastop.eu genauer ansehen.
Die Kündigungsfrist
Möchte der Verbraucher sein Abo kündigen, sollte er genügend Zeit einplanen. Erfolgt die Kündigung zu spät, verlängert sich das Abo – im Regelfall – um ein weiteres Jahr. Außerordentliche Kündigungen sind selten bis gar nicht möglich, da der Verbraucher schlussendlich einen gültigen Vertrag unterfertigt hat. Wer sein Abo daher beenden will, muss unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Diese liegt, je nach Vertragstyp, zwischen drei Wochen oder gar drei Monaten. Ist der Verbraucher unsicher, sollte er die Kündigungsfrist im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
Die Anschrift
Doch an wen soll die Kündigung adressiert werden? Der Adressat ist im Regelfall der Verlag oder die Pressevertriebszentrale. Jene Adressen finden sich im Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Kündigungsschreiben
Beim Kündigungsschreiben müssen verschiedene Punkte angeführt werden, damit jenes auch wirksam wird. Der Verbraucher muss seinen Vor- und Nachnamen angeben, die vollständige Anschrift anführen und die richtige Adresse des Adressaten (also des Verlags oder Vertreibers) vermerken, damit das Schriftstück auch ankommt. Ratsam sind auch Kunden- oder Vertragsnummer, damit das Unternehmen automatisch weiß, um welchen Vertrag bzw. Kunden es sich tatsächlich handelt. Mit dem Passus “Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt”, wird dem Unternehmen eindeutig vermittelt, dass die nächste Möglichkeit zur Kündigung genutzt wird – der genaue Zeitpunkt muss nicht angeführt werden. Wichtig ist, dass das Schreiben rechtzeitig versendet wird, sodass es mitunter nicht vorkommen kann, dass der Verbraucher die Kündigungsfrist überschreitet. Ein weiterer Aspekt: Das Schreiben sollte per Einschreiben versendet werden, sodass der Verbraucher die Bestätigung hat, tatsächlich den Vertrag gekündigt zu haben. Ein weiterer Tipp: Der Verbraucher sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen, ob das Unternehmen alle Kündigungsarten (per E-Mail, Fax, telefonisch) akzeptiert oder nur Kündigungen behandelt, die eigenhändig vom Kunden unterfertigt wurden.
Die Sonderkündigungsrechte
Es gibt auch sogenannte Sonderkündigungsrechte. Wann jene entstehen, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Zu beachten ist, dass der Verbraucher die außerordentliche Kündigung begründen muss; ein Umzug, der innerhalb Deutschlands erfolgt, ist heutzutage nur in den wenigsten Fällen ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Wer jedoch ins Ausland zieht, kann seinen Vertrag problemlos kündigen. Natürlich spielt auch die Kulanz des Anbieters eine wesentliche Rolle. Auch die Tatsache, wie lange der Verbraucher schon Kunde beim Anbieter war, ist ein erheblicher Faktor, ob Verträge mitunter früher als normal gekündigt werden können. Sonderkündigungsrechte erwachsen im Regelfall auch, wenn die Preise seitens des Anbieters steigen; auch hier müssen aber Fristen eingehalten werden, damit das außerordentliche Kündigungsrecht genutzt werden kann.
Der Widerruf
Wer es gar nicht so weit kommen lassen möchte, sondern schon nach der Unterfertigung des Vertrages kündigen will, kann das problemlos erledigen. Ein Widerruf, 14 Tage nach Abschluss des Vertrages, sorgt dafür, dass gar kein Abo entsteht. Der Vertrag wird daher – bevor er tatsächlich in Rechtskraft erwächst – beendet. Die einfachste Möglichkeit, wie ungewollte Verträge – die dem Verbraucher aufgedrängt wurden – schnell wieder gekündigt werden können.